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Rufen Sie uns an: 06 62 38 05 41
Au petit jardin Balmanais
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HAUSORDNUNG

BITTE HINTERLASSEN SIE DIE UNTERKUNFT SO SAUBER UND AUFGERÄUMT, WIE SIE SIE BEI IHRER ANKUNFT VORGEFUNDEN HABEN.

Präambel: Die gemietete Unterkunft ist für Ihren Komfort ausgestattet. Überprüfen Sie seinen Zustand bei der Ankunft und melden Sie etwaige Probleme innerhalb von 24 Stunden.

An- und Abreise: Bei der Ankunft ab 16 Uhr verfügbar und am Abreisetag vor 10 Uhr zurückzugeben.

Mieter und Besucher: Vermietung für die bei der Buchung bezahlte Anzahl. Informieren Sie uns über zusätzliche Besucher. Maximal 4 Bewohner.

Ruhe und Nachbarschaft: Reduzieren Sie den Lärm zwischen 22 Uhr und 8 Uhr.

Erlaubte laute Arbeiten:

  • Montag-Freitag: 8.30-12 Uhr, 14.30-19.30 Uhr.
  • Samstag: 9:00-12:00 Uhr, 15:00-19:00 Uhr.
  • Sonntag/Feiertage: 10:00-12:00 Uhr, 16:00-18:00 Uhr.

Feste und Veranstaltungen: Verboten, ebenso wie kommerzielle Dreharbeiten.

Nutzung der Räumlichkeiten: Respektieren Sie die Unterkunft und ihren Inhalt. Verwenden Sie Utensilien und Produkte frei. Bewegen Sie keine Möbel(außer dem Couchtisch). Halten Sie das Wi-Fi-Passwort geheim. Informieren Sie die Vermieter im Falle von Schäden.

Sicherheit: Verriegeln Sie Türen und Fenster, schließen Sie die Rollläden und schalten Sie elektrische Geräte aus, wenn Sie die Wohnung verlassen. Installieren Sie Rauch- und Kohlenmonoxidmelder. Beaufsichtigen Sie die Kinder.

Nichtraucher: Für den Komfort aller und den Respekt der Nachbarn ist es verboten, drinnen und draußen im Garten zu rauchen oder zu dampfen. Keine Zigarettenstummel im Freien.

Haustiere: Nicht erlaubt.

Hausmüll: Sortiercontainer am Eingang des Gebäudes.

Außenbereiche: Grillen ist nicht erlaubt.

Notfälle:

Gastgeber: 06 62 38 05 41.

RETTUNGSDIENST: 15

Feuerwehr: 18

Polizei: 17

Europäischer Notfall: 112

Gehörlose/Hörgeschädigte: 114

Sanktionen: Nichtbeachtung der Regeln kann zu folgenden Konsequenzen führen:

  1. Kündigung des Vertrags und Verlust der Kaution.
  2. Ersatz oder Rückerstattung im Falle von Beschädigungen.
  3. Rechnungsstellung bei unzureichender Reinigung.