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Veröffentlicht am:
22.11.2025 09:47:30
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Reflektierende Dünnschichtdämmung
R'BULL Pro 13 ist eine reflektierende Dünnschichtdämmung aus Noppen-Aluminium, die den Wärme- und den Schallkomfort verbessern soll. Sie ist nach der europäischen Norm B-s1,d0 eingestuft, nach EN 13501-1, das heißt: begrenzter Beitrag zum Brand, sehr wenig Rauch und kein brennendes Abtropfen.
Diese Seite legt die Brandschutzvorschriften dar, die in Frankreich für R'BULL Pro 13 gelten, damit Sie richtig entscheiden können, ob Sie Bauherr, Handwerker, Verarbeiter, Bauleiter oder Planer sind. Behandelt werden der Unterschied zwischen Publikumsbauten und privaten Gebäuden, die Rolle der Spanndecken und die Anordnungen, in denen R'BULL Pro 13 vollständig regelkonform ist.
Die Norm EN 13501-1 legt das Brandverhalten von Bauprodukten fest. Die Klasse wird als Buchstabe von A1 bis F geschrieben, gefolgt von zwei Kennzahlen:
Für R'BULL Pro 13 lautet die Klasse:
Diese Klasse B-s1,d0 stellt R'BULL Pro 13 unter die brandschutztechnisch besten brennbaren Dämmstoffe und lässt ihm dabei die Vorzüge einer Noppen-Aluminiumdämmung: geringe Dicke, unkomplizierte Verlegung und Reflexion des Wärmestroms.
In Gebäuden, die nicht den französischen Regeln für Publikumsbauten unterliegen, ist der Brandschutz weniger streng. Eine Dämmung in einer Wand oder Decke einer Wohnung oder eines privaten Raums muss nicht A1 oder A2 sein, sofern sie dem Feuer nicht unmittelbar ausgesetzt ist.
R'BULL Pro 13 lässt sich daher in folgenden Fällen frei einsetzen:
In diesen Gebäuden lässt sich R'BULL Pro 13 einbauen:
Spanndecken werden in Wohnungen und privaten Räumen häufig eingesetzt, um:
Die meisten Spanndecken am Markt sind B-s1,d0 eingestuft. In einem Gebäude ohne Publikumsverkehr lässt sich verbinden:
In diesem Fall verlangt der Brandschutz keine Bekleidung der Klasse A2. Die Anordnung ist daher im Wohnungsbau und in sehr vielen privaten Räumen üblich.
Für Gebäude mit Publikumsverkehr, in Frankreich ERP genannt, legen der Erlass vom 25. Juni 1980 und seine Änderungen die Brandschutzregeln fest. Artikel AM8 verlangt, dass ein in einer Wand oder Decke sichtbarer Dämmstoff mindestens A2-s2,d0 oder A1 eingestuft ist.
In einem Raum mit Publikumsverkehr heißt das:
R'BULL Pro 13, eine Noppen-Aluminiumdämmung der Klasse B-s1,d0, kann daher nicht offen oder sichtbar in einer Decke oder Wand eingebaut werden, die aus einem Raum mit Publikumsverkehr zu sehen ist.
Die Vorschriften betrachten Bekleidung und Dämmung gemeinsam. Ein brennbarer Dämmstoff darf in einem Publikumsbau eingesetzt werden, wenn er von einer Bekleidung der Klasse A1 oder A2 geschützt ist.
R'BULL Pro 13 wird in folgenden Anordnungen für Publikumsbauten geeignet:
In jedem dieser Fälle ist es die Bekleidung der Klasse A1 oder A2, die Artikel AM8 erfüllt. R'BULL Pro 13 ist dann im Publikumsbau zulässig, weil es nicht mehr als sichtbare Dämmung gilt.
Spanndecken im Publikumsbau wollen sorgfältig gewählt sein. Zwei Fälle treten auf:
Ist die Spanndecke B-s1,d0 eingestuft und liegt R'BULL Pro 13 dahinter, ist auf der sichtbaren Seite nichts A2 oder A1 eingestuft. In diesem Fall gilt:
Einige Hersteller bieten Spanndecken aus Glastextil der Klasse A2-s1,d0 an. Mit einem solchen Produkt wird möglich:
In dieser Anordnung erfüllt die A2-Bekleidung die Anforderung für Publikumsbauten, und R'BULL Pro 13 ist vollständig verträglich.